Impfungen (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 16. Juni 2011, 15:42 Uhr

Grundsätzlich sind Impfungen nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes in der PKV, da als Versicherungsfall die medizinisch notwendige Heilbehandlung, nicht aber die Vorbeugung gilt. Viele private Krankenversicherer bezahlen aber innerhalb des ambulanten Tarifs zumindest die wichtigen Schutzimpfungen (z. B. Tetanus). Leistungspflicht besteht auf jeden Fall für die passive Immunisierung, z. B. nach einem Kontakt mit einem tollwütigen Tier.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...