Informationspflichten in der Krankenversicherung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Versicherer hat dem VN in der Krankenversicherung besonders mitzuteilen (Auszüge): * Einkalkulierte Vermittlungs- und Abschlusskosten * Sonstige einkalkulie…“)
(kein Unterschied)

Version vom 16. Juni 2011, 15:45 Uhr

Der Versicherer hat dem VN in der Krankenversicherung besonders mitzuteilen (Auszüge):


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...