Primärarztprinzip (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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K (hat „Hausarzt“ nach „Hausarzt (Krankenversicherung)“ verschoben)
(kein Unterschied)

Version vom 17. Juni 2011, 11:58 Uhr

In der Regel praktischer oder Allgemeinarzt. In manchen Tarifen der Privaten Krankenversicherung ist der Versicherte gehalten, bis auf wenige Ausnahmen (Augenärzte, Gynäkologen, Zahnärzte sowie akute Notfälle) zuerst den Hausarzt (auch Primärarzt genannt) aufzusuchen und ihn entscheiden zu lassen, ob eine Überweisung zu einem Facharzt notwendig ist (so genannte Gate Keeper-Funktion). Vorteil ist, dass die Krankengeschichte relativ vollständig bei einem Arzt vorliegt und damit Diagnosen leichter und damit kostengünstiger gestellt werden können, außerdem werden im Einzelfall die höheren Behandlungskosten durch den Facharzt gespart.

In der Gesetzlichen Krankenversicherung ist mit der Gesundheitsreform 2004 die Möglichkeit eröffnet worden, Hausarztmodelle einzuführen und die Teilnahme besonders zu belohnen, beispielsweise durch Erlass der Praxisgebühr. Inzwischen haben die ersten Krankenkassen entsprechende Modelle entwickelt und eingeführt.

Weiterführende Links

Ambulante Heilbehandlung

Ärztliche Behandlung

Gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...