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(kein Unterschied)
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Der Beihilfebemessungssatz ist der Prozentsatz der Krankheitskosten, den der Dienstherr seinen Beamten erstattet. Für jede Person (Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige) ist ein fester Beihilfebemessungssatz festgelegt.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...