Massage (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 4. Juli 2011, 12:21 Uhr

In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Leistungen eines Masseurs, eines Masseurs und medizinischen Bademeisters oder eines Krankengymnasten im Rahmen der marktüblichen Preise erstattet.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...