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Arnela (Diskussion | Beiträge) K (hat „GKV: Versicherungsfreie Personen“ nach „Versicherungsfreie Personen (Gesetzliche Krankenversicherung)“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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In der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig versichern:
Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Quellenhinweis::
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...