Hausentbindung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 15. August 2011, 16:01 Uhr

Bei Hausentbindungen werden die Kosten für den Arzt, die Hebamme und für Arznei- und Verbandmittel den ambulanten Tarifen entnommen. Nach den stationären Tarifen wird bei Hausentbindung eine Entbindungspauschale gezahlt. Erfolgt die Entbindung ambulant und wird die Entbindungspauschale in Anspruch genommen, bleibt der Anspruch auf die Pauschale auch dann erhalten, wenn in der Folge wegen Komplikationen doch eine Einweisung ins Krankenhaus erforderlich ist.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...