Ambulante Kostenerstattungstarife (Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Dieser Zusatztarif kann ausschließlich von freiwilligen Mitgliedern (plus mitversicherte Familienangehörige) der [[Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)|gesetzl…“)
 
K
 
Zeile 1: Zeile 1:
Dieser Zusatztarif kann ausschließlich von freiwilligen Mitgliedern (plus mitversicherte Familienangehörige) der [[Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)|gesetzlichen Krankenversicherung]] in Anspruch genommen werden, welche sich innerhalb der GKV für das Kostenerstattungsprinzip (also gegen das „normale“ [[Sachleistungsprinzip in der GKV|Sachleistungsprinzip]]) entschieden haben.
+
Dieser Zusatztarif kann ausschließlich von freiwilligen Mitgliedern (plus mitversicherte Familienangehörige) der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich gesetzlichen Krankenversicherung]</span> in Anspruch genommen werden, welche sich innerhalb der GKV für das [[Kostenerstattungsprinzip (Private Krankenversicherung)|Kostenerstattungsprinzip]] (also gegen das „normale“ [[Sachleistungsprinzip in der GKV|Sachleistungsprinzip]]) entschieden haben.
  
Wer sich als Versicherter der GKV für dieses Prinzip entscheidet und eine [[Krankenzusatzversicherung (Private Krankenversicherung)|private Zusatzversicherung]] abschließt, wird quasi Privatpatient.
+
Wer sich als Versicherter der GKV für dieses Prinzip entscheidet und eine [[Krankenzusatzversicherung (Krankenversicherung)|private Zusatzversicherung]] abschließt, wird quasi Privatpatient.
  
 
* Arzt stellt Rechnung an Versicherten
 
* Arzt stellt Rechnung an Versicherten
Zeile 11: Zeile 11:
 
* Einreichung der Rechnung beim PKV-Unternehmen. Dieses erstattet den fehlenden Differenzbetrag nach Vorleistung der GKV.
 
* Einreichung der Rechnung beim PKV-Unternehmen. Dieses erstattet den fehlenden Differenzbetrag nach Vorleistung der GKV.
  
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten, so leistet in solchen Fällen auch die PKV nicht (GKV-Vorleistung zwingend erforderlich).
+
Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten, so leistet in solchen Fällen auch die <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat PKV]</span> nicht (GKV-Vorleistung zwingend erforderlich).
  
  

Aktuelle Version vom 18. August 2011, 10:08 Uhr

Dieser Zusatztarif kann ausschließlich von freiwilligen Mitgliedern (plus mitversicherte Familienangehörige) der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch genommen werden, welche sich innerhalb der GKV für das Kostenerstattungsprinzip (also gegen das „normale“ Sachleistungsprinzip) entschieden haben.

Wer sich als Versicherter der GKV für dieses Prinzip entscheidet und eine private Zusatzversicherung abschließt, wird quasi Privatpatient.

Übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung keinerlei Kosten, so leistet in solchen Fällen auch die PKV nicht (GKV-Vorleistung zwingend erforderlich).


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).