Ambulante Heilbehandlung (Private Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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* Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen u.a.
 
* Ärztliche Beratungen, Untersuchungen, ambulante Operationen u.a.
* [[Arzneimittel|Arznei-]] und Verbandmittel, [[Heilmittel|Heil-]] und [[Hilfsmittel]]
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* [[Arzneimittel (Krankenversicherung)|Arznei-]] und [[Verbandmittel (Gesetzliche Krankenversicherung)|Verbandmittel]], [[Heilmittel (Krankenversicherung)|Heil-]] und [[Hilfsmittel (Krankenversicherung)|Hilfsmittel]]
 
* Vorsorgeuntersuchungen
 
* Vorsorgeuntersuchungen
 
* Psychotherapeutische Behandlungen
 
* Psychotherapeutische Behandlungen
  
Im Unterschied zur [[Die Gesetzliche Kranken-Versicherung (GKV)|GKV]] sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:
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Im Unterschied zur <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_gesetzlich GKV]</span> sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:
  
 
* Brillen werden im Rahmen von jährlichen Höchstbeträgen erstattet.
 
* Brillen werden im Rahmen von jährlichen Höchstbeträgen erstattet.
 
* Im Einzelfall sind auch nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben.
 
* Im Einzelfall sind auch nicht schulmedizinische Behandlungsmethoden mitversichert, wenn sie Aussicht auf Erfolg haben.
* [[Heilpraktikerbehandlung (PKV)|Heilpraktikerbehandlungen]] sind mitversichert.
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* [[Heilpraktikerbehandlung (Private Krankenversicherung)|Heilpraktikerbehandlungen]] sind mitversichert.
* Der Arzt kann frei gewählt werden, allerdings gibt es inzwischen auch einige Tarife, die vorsehen, dass der Versicherte grundsätzlich erst den [[Hausarzt]] aufsucht.
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* Der Arzt kann frei gewählt werden, allerdings gibt es inzwischen auch einige Tarife, die vorsehen, dass der Versicherte grundsätzlich erst den [[Primärarztprinzip (Krankenversicherung)|Hausarzt]] aufsucht.
 
* Der Arzt kann einen höheren als den einfachen Gebührensatz abrechnen.
 
* Der Arzt kann einen höheren als den einfachen Gebührensatz abrechnen.
 
* Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben.
 
* Es werden keine Zuzahlungen bei Medikamenten und anderen Leistungen erhoben.
* [[Fahrtkosten]] bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert.
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* [[Fahrtkosten (Krankenversicherung)|Fahrtkosten]] bei ärztlich bescheinigter Gehunfähigkeit sind mitversichert.
  
 
==Weiterführende Links==
 
==Weiterführende Links==
 
[[GKV: Ärztliche Behandlung]]
 
 
[[Arzneimittel]]
 
 
[[Fahrtkosten]]
 
  
 
[[GOÄ]]
 
[[GOÄ]]
  
[[Heilmittel]]
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[[Zahnärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)]]
 
 
[[Hilfsmittel]]
 
 
 
<span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Krankenversicherung,_privat Private Krankenversicherung]</span>
 
 
 
[[Verbandmittel (GKV)]]
 
  
[[GKV: Zahnärztliche Behandlung]]
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[[Ärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)]]
  
  

Aktuelle Version vom 18. August 2011, 10:58 Uhr

Leistungsart der Privaten Krankenversicherung (PKV). Dazu zählen nach den Musterbedingungen zur Krankheitskostenversicherung (MB/KK) und den Tarifbestimmungen:

Im Unterschied zur GKV sind in der Regel folgende Leistungsverbesserungen enthalten:

Weiterführende Links

GOÄ

Zahnärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)

Ärztliche Behandlung (Gesetzliche Krankenversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...