Arbeitsunfall (Gesetzliche Krankenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Behandelt der Arzt von Anfang an auf Kosten der Berufsgenossenschaft und verlangt dennoch die Gebühr, muss er sie dem Patienten zurückerstatten. Behandelt er dagegen zunächst auf Kosten der Krankenkasse und stellt sich dann heraus, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, erhalten Versicherte die Gebühr von ihrer Berufsgenossenschaft zurück. Patienten sind nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit '''auch von Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit.'''
 
Behandelt der Arzt von Anfang an auf Kosten der Berufsgenossenschaft und verlangt dennoch die Gebühr, muss er sie dem Patienten zurückerstatten. Behandelt er dagegen zunächst auf Kosten der Krankenkasse und stellt sich dann heraus, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, erhalten Versicherte die Gebühr von ihrer Berufsgenossenschaft zurück. Patienten sind nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit '''auch von Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit.'''
 
  
  
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Version vom 18. August 2011, 15:31 Uhr

Keine Praxisgebühr nach Arbeitsunfall

Behandelt der Arzt von Anfang an auf Kosten der Berufsgenossenschaft und verlangt dennoch die Gebühr, muss er sie dem Patienten zurückerstatten. Behandelt er dagegen zunächst auf Kosten der Krankenkasse und stellt sich dann heraus, dass ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt, erhalten Versicherte die Gebühr von ihrer Berufsgenossenschaft zurück. Patienten sind nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit auch von Zuzahlungen zu Arznei- und Heilmitteln befreit.


Quellenhinweis:: Wir bedanken uns für die Unterstützung der SMARTcompagnie GmbH, die uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.smartcompagnie.de (Stand des Originaltextes 2006).