Verrichtungen (Pflegeversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Pflegebedürftigkeit wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen:
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Die [[Pflegebedürftigkeit (Pflegeversicherung)|Pflegebedürftigkeit]] wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen:
  
 
* Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung.
 
* Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Darm- oder Blasenentleerung.
 
* Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung.
 
* Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung.
 
* Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
 
* Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen oder das Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
 
==Weiterführende Links==
 
 
[[Pflegebedürftigkeit]]
 
  
  

Version vom 24. August 2011, 14:20 Uhr

Die Pflegebedürftigkeit wird an der Hilfsbedürftigkeit bei folgenden gewöhnlichen und wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens gemessen:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...