Arnela (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Das Gesetz unterscheidet folgende drei Stufen der Pflegebedürftigkeit: * Pflegestufe I: Erheblich Pflegebedürftig…“) |
(kein Unterschied)
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Das Gesetz unterscheidet folgende drei Stufen der Pflegebedürftigkeit:
Verrichtungen (Pflegeversicherung)
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...