Arbeitsunfall (Gesetzliche Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 25. August 2011, 10:26 Uhr

Unfall, den eine versicherte Person in Zusammenhang mit der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit erleidet. Dazu zählen auch die Teilnahme an Gemeinschaftsveranstaltungen, Dienstreisen, Betriebssport u.a.

Bei Kindern, Schülern und Studenten gilt ein Unfall beim Besuch einer entsprechenden Einrichtung (Kindergarten, Hort, Schule, Hochschule) ebenfalls als Arbeitsunfall.

Weiterführende Links

Arbeitsunfall (Gesetzliche Krankenversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...