Jahresarbeitsverdienst (Gesetzliche Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Berechnungsgrundlage für die Leistungen der <span class="plainlinks"> [http://www.deutsche-versicherungsboerse.de/verswiki/index_dvb.php?title=Kategorie:Unfallve…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 25. August 2011, 15:19 Uhr

Berechnungsgrundlage für die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Als Jahresarbeitsverdienst gelten alle Arbeitseinkommen des Verletzten im Jahr vor dem Arbeitsunfall, maximal aber 60 Prozent der maßgeblichen Bezugsgröße, bei unter 18-jährigen nur 40 Prozent. Die Bezugsgröße wiederum ist das durchschnittliche Arbeitsentgelt aller Versicherten der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (außer Auszubildenden) im vorletzten Kalenderjahr.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...