Wegeunfall (Gesetzliche Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Unfall, den eine versicherte Person auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte erleidet. Der Weg und das verwendete Transportmittel kann frei gewählt werde…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 25. August 2011, 15:29 Uhr

Unfall, den eine versicherte Person auf dem direkten Weg von oder zur Arbeitsstätte erleidet. Der Weg und das verwendete Transportmittel kann frei gewählt werden. Kein Versicherungsschutz besteht aber, wenn der Weg für private Erledigungen unterbrochen oder geändert wird. Hierzu gibt es eine Vielzahl an Urteilen.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...