Unfalltod (Private Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 30. August 2011, 10:13 Uhr

Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach einem Unfall an dessen Folgen, ist eine vereinbarte Todesfallleistung zu erbringen. Dafür wird dann keine Invaliditätsentschädigung fällig.

Die Unfall-Todesfallleistung hat eine weitere Bedeutung. Ist sie vereinbart, kann bis zu ihrer Höhe eine Vorauszahlung auf einen noch nicht endgültig feststehenden unfallbedingten Anspruch auf Invaliditätsentschädigung geleistet werden.

Weiterführende Links

Invaliditätsleistung (Private Unfallversicherung)


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...