Hinweispflicht (Private Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

 
(kein Unterschied)

Version vom 7. September 2011, 12:19 Uhr

Wenn der VN einen Versicherungsfall zur Unfallversicherung anzeigt, muss der Versicherer ihn anschließend über vertragliche Anspruchs- und Fälligkeitsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen aufklären. Sonst kann sich der Versicherer nicht auf Fristversäumnisse berufen.


Quellenhinweis

Wir bedanken uns für die Unterstützung des Rudolf Haufe Verlages, der uns den ursprünglichen Originaltext dieses Artikels zur Verfügung stellte www.haufe.de (Stand des Originaltextes 01.2008).