Bergungskosten (Private Unfallversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 7. September 2011, 12:26 Uhr

Bis zur vereinbarten Summe – eine kleinere Summe von z.B. 3.000 EUR ist oft beitragsfrei in einer Unfallversicherung enthalten – werden die Kosten der Suche und Bergung Verunglückter und deren Transport ins Krankenhaus oder die Überführung Verstorbener übernommen.

Übernommen werden können grundsätzlich:

Einige Versicherer decken zusätzliche Leistungen wie z.B. den Aufwand zur Vermeidung von unfallbedingten Gesundheitsschäden oder Heimfahrt und Unterbringung für weitere Familienangehörige.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...