Anschlussrehabilitation (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. September 2011, 10:15 Uhr

Anschlussrehabilitation (AHB) ist eine ganztägig ambulante oder stationäre Leistung zur medizinischen Rehabilitation. Sie schließt unmittelbar oder im engen zeitlichen Zusammenhang an eine stationäre Krankenhausbehandlung an. Um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten, erfolgen Antrag und Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen im Krankenhaus.

Dies gilt nur für Versicherte, die einer gesetzlichen Krankenkasse angehören.

Weiterführende Links

Gesetzliche Krankenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de