Rentenabschlag (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

K
(kein Unterschied)

Version vom 20. September 2011, 11:28 Uhr

Die Altersgrenzen für vorzeitige Altersrenten Erreichen der Regelaltersgrenze werden stufenweise angehoben. Wer seine Rente dann vorzeitig in Anspruch nimmt, erhält einen Rentenabschlag von 0,3 Prozent pro Monat der vorzeitigen Inanspruchnahme, höchstens insgesamt 18,0 Prozent.

Weiterführende Links

Siehe Gesetzliche Rentenversicherung


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de