Beitragserstattung (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 20. September 2011, 12:11 Uhr

Die Beitragserstattung ist die Rückzahlung der vom Versicherten gezahlten Beiträge. Die Erstattung ist nur in Ausnahmefällen möglich: zum Beispiel wenn die Witwenrente wegen nicht erfüllter Wartezeit abgelehnt wurde oder für Ausländer, die in ihr Heimatland zurückkehren.

Auch für Beamte oder von der Versicherungspflicht befreite Personen ist eine Beitragserstattung möglich, wenn sie vorher keine 60 Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de