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Arnela (Diskussion | Beiträge) K (hat „Gesetzliche Rentenversicherung: Beitragsfreie Zeiten“ nach „Beitragsfreie Zeiten (Gesetzliche Rentenversicherung)“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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Beitragsfreie Zeiten sind solche Zeiten, in denen zwar keine Beiträge gezahlt worden sind, die aber als versicherungsfremde Leistungen bei der Prüfung des Rentenanspruchs und / oder der Rentenberechnung berücksichtigt werden.
Hauptsächlich sind es Ersatzzeiten, Anrechnungszeiten und die Zurechnungszeit.
Siehe Gesetzliche Rentenversicherung
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de