Rentenformel (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Die Rentenformel bestimmt die Höhe der Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des [[Gesetzliche Rentenversicherung: Zugangsfaktor|Zugangsfaktors]] ermittelten [[Gesetzliche Rentenversicherung: Persönliche Entgeltpunkte|persönlichen Entgeltpunkte]] der [[Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenartfaktor|Rentenartfaktor]] und der [[Gesetzliche Rentenversicherung: Aktueller Rentenwert|aktuelle Rentenwert]] mit ihrem Wert bei [[Gesetzliche Rentenversicherung: Rentenbeginn|Rentenbeginn]] miteinander vervielfältigt werden.  
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Die Rentenformel bestimmt die Höhe der Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des [[Zugangsfaktor (Gesetzliche Rentenversicherung)|Zugangsfaktors]] ermittelten [[Persönliche Entgeltpunkte (Gesetzliche Rentenversicherung)|persönlichen Entgeltpunkte]] der [[Rentenartfaktor (Gesetzliche Rentenversicherung)|Rentenartfaktor]] und der [[Aktueller Rentenwert (Gesetzliche Rentenversicherung)|aktuelle Rentenwert]] mit ihrem Wert bei [[Rentenbeginn (Gesetzliche Rentenversicherung)|Rentenbeginn]] miteinander vervielfältigt werden.  
 
 
==Weiterführende Links==
 
 
 
Siehe [[Gesetzliche Rentenversicherung]]
 
  
  

Aktuelle Version vom 20. September 2011, 12:59 Uhr

Die Rentenformel bestimmt die Höhe der Monatsrente. Der Monatsbetrag der Rente ergibt sich, wenn die unter Berücksichtigung des Zugangsfaktors ermittelten persönlichen Entgeltpunkte der Rentenartfaktor und der aktuelle Rentenwert mit ihrem Wert bei Rentenbeginn miteinander vervielfältigt werden.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de