Schwankungsreserve (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. September 2011, 12:14 Uhr

Die Träger der Rentenversicherung halten eine Schwankungsreserve (Betriebsmittel und Rücklagen), der die Überschüsse der Einnahmen über die Ausgaben zugeführt werden und aus der Defizite zu decken sind. Das Verwaltungsvermögen gehört nicht zur Schwankungsreserve.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de