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Deutsche Regelung, wonach ein Arbeitnehmer, der vorübergehend aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wird, nicht der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegt.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de