Einstrahlung (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. September 2011, 12:19 Uhr

Deutsche Regelung, wonach ein Arbeitnehmer, der vorübergehend aus dem Ausland nach Deutschland entsandt wird, nicht der Versicherungspflicht in Deutschland unterliegt.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de