Einzugsstelle (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. September 2011, 12:23 Uhr

Die Einzugsstelle für die Beiträge zur Rentenversicherung ist die gesetzliche Krankenkasse, bei der der Arbeitnehmer pflichtversichert ist. Für Beschäftigte, die bei keiner Krankenkasse Mitglied sind, kann der Arbeitgeber eine Krankenkasse wählen.

Weiterführende Links

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de