Mindestbeitrag (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt monatlich seit 1.1.2007 '''79,60 Euro'''. Er wird ermittelt, indem 400 Euro mit dem jeweiligen Beitragssatz ve…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 21. September 2011, 12:38 Uhr

Der Mindestbeitrag zur Rentenversicherung beträgt monatlich seit 1.1.2007 79,60 Euro.

Er wird ermittelt, indem 400 Euro mit dem jeweiligen Beitragssatz vervielfältigt werden.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de