Arnela (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt 2011 monatlich: {| border="1" width="60%" ! colspan="4" | Tabelle: Regelbeitrag für das Jahr 2011 |- align="center…“) |
(kein Unterschied)
|
Der Regelbeitrag für Selbständige beträgt 2011 monatlich:
Tabelle: Regelbeitrag für das Jahr 2011 | |||
---|---|---|---|
alte Bundesländer | neue Bundesländer | ||
508,45 Euro | 445,76 Euro |
Er wird ermittelt, indem die jeweilige Bezugsgröße mit dem Beitragssatz vervielfältigt wird. Die Bezugsgröße entspricht etwa einem durchschnittlichen Einkommen.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de