Entgeltvorausbescheinigung (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. September 2011, 14:36 Uhr

Um dem Antragsteller einen nahtlosen Übergang von der Beschäftigung zur Altersrente zu ermöglichen, kann der Arbeitgeber für längstens 3 Monate vor Beginn der Rente die voraussichtlichen Bruttoarbeitsverdienste bescheinigen.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de