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Der Freibetrag richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert.
Für Witwen-, Witwer- und Erziehungsrenten ist er das 26,4fache dieser Werte, zuzüglich des 5,6fachen je waisenrentenberechtigten Kind.
Für Waisenrenten beträgt der Freibetrag das 17,6fache des aktuellen Rentenwertes.
Quellenhinweis:
Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de