Fremdrenten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 21. September 2011, 15:35 Uhr

Mit dem Begriff "Fremdrenten" werden Leistungen nach dem Fremdrentengesetz (FRG) bezeichnet. Dieses Gesetz ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Berücksichtigung ausländischer ("fremder") Zeiten in der deutschen Rentenversicherung.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de