Nachversicherung (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine Nachversicherung ist durchzuführen, wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält. Die Behörde hat für die…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 22. September 2011, 11:32 Uhr

Eine Nachversicherung ist durchzuführen, wenn ein Beamter aus dem Beamtenverhältnis ausscheidet, ohne dass er eine Versorgung erhält. Die Behörde hat für die Zeit, in der der Beamte versicherungsfrei war, Pflichtbeiträge nachzuzahlen.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de