Pauschalbeitrag (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 23. September 2011, 11:10 Uhr

Für geringfügig entlohnte Beschäftigte zahlt der Arbeitgeber pauschal 13 Prozent zur Krankenversicherung für in der gesetzliche Krankenversicherung versicherte Personen und 15 Prozent zur Rentenversicherung.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de