Umlageverfahren (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. September 2011, 12:39 Uhr

Charakteristisch für das Umlageverfahren ist, dass die aktuellen Einnahmen der Rentenversicherungsträger - Beiträge der Versicherten und Arbeitgeber sowie Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt - dazu verwendet werden, die laufenden Rentenzahlungen zu finanzieren. Die Versicherten erhalten im Gegenzug für Ihre Beitragszahlung einen - verfassungsrechtlich geschützten - Anspruch auf Bezug einer Rente im Alter, die dann von der nächsten Beitragszahler-Generation finanziert wird.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de