Versicherte Personen (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert: * Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufs…“)
 
(kein Unterschied)

Version vom 26. September 2011, 12:45 Uhr

In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert:

Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungspflichtig werden:

Außerdem gibt es noch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung (§ 7 SGB VI).


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...