Arnela (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert: * Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufs…“) |
Arnela (Diskussion | Beiträge) K (hat „Gesetzliche Rentenversicherung: Versicherte Personen“ nach „Versicherte Personen (Gesetzliche Rentenversicherung)“ verschoben) |
(kein Unterschied)
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In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert:
Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungspflichtig werden:
Außerdem gibt es noch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung (§ 7 SGB VI).
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...