Versicherungsfreie Personen (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. September 2011, 14:05 Uhr

In der gesetzliche Rentenversicherung (GRV) sind versicherungsfrei:

Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungsfrei werden:


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...