Versorgungsausgleich (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (ähnlich…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 26. September 2011, 14:51 Uhr

Der Versorgungsausgleich ist die Aufteilung der während der Ehe erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten zu gleichen Teilen (ähnlich dem Zugewinn-Ausgleich) im Falle der Scheidung. Ausgleichspflichtig ist der Ehegatte mit den werthöheren Anwartschaften oder Aussichten auf eine höhere Versorgung.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de