Vollwertige Beitragszeiten (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 26. September 2011, 15:03 Uhr

Liegen in einem Kalendermonat ausschließlich Beitragszeiten vor, handelt es sich um vollwertige Beitragszeiten. Sind in einem Kalendermonat neben einer Beitragszeit noch Anrechnungszeiten, Ersatzzeiten oder die Zurechnungszeit vorhanden, ist dieser Monat wegen des wahrscheinlich geringeren Beitrags beitragsgemindert.

Über die Vergleichsbewertung wird sichergestellt, dass die günstigere Bewertung als Beitragszeit oder als Anrechnungs-, Ersatz- oder Zurechnungszeit erfolgt.


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de