Freiwillige Versicherung (Gesetzliche Rentenversicherung): Unterschied zwischen den Versionen

(Die Seite wurde neu angelegt: „Eine freiwillige Versicherung kann nur auf Antrag erfolgen. Berechtigt sind alle Deutschen im In- und Ausland, sowie in der Bundesrepublik Deutschland lebende Aus…“)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 26. September 2011, 15:53 Uhr

Eine freiwillige Versicherung kann nur auf Antrag erfolgen. Berechtigt sind alle Deutschen im In- und Ausland, sowie in der Bundesrepublik Deutschland lebende Ausländer, sofern sie das 16. Lebensjahr vollendet haben und nicht bereits pflichtversichert sind.

Jeder volle Euro-Betrag zwischen dem Mindestbeitrag und dem Höchstbeitrag ist ein zulässiger Beitrag:

Tabelle: Mindestbetrag und Höchstbeitrag zur freiwilligen Versicherung

1.1. - 31.12.2011 Mindestbeitrag Höchstbeitrag
monatlich 79,60 Euro 1.094,50 Euro


Quellenhinweis: Dieser Artikel wurde uns freundlicherweise von der Deutschen Rentenversicherung zur Verfügung gestellt (Stand 07.2010). Die aktuellen Webseiten bei der Deutschen Rentenversicherung zum Thema finden Sie hier: www.deutsche-rentenversicherung.de