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'''BBG gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:''' | '''BBG gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:''' | ||
− | Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland | + | Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland bleibt unverändert bei 57.600 € (wie im Jahre 2011). Die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland steigt von 66.000 € auf 67.200 €. |
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− | Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung | + | Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung steigt von 44.550 € auf 45.900 €. |
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− | Das Durchschnittsbruttoentgelt | + | Das Durchschnittsbruttoentgelt steigt von 30.268 € auf 32.446 €, der Umrechnungswert Ost ändert sich auf 1,1754. |
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem "AltersvorsorgePLANER" von [http://maklercockpit.de/ maklercockpit.de] | Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem "AltersvorsorgePLANER" von [http://maklercockpit.de/ maklercockpit.de] | ||
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+ | Stand: 01.2012 | ||
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BBG gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung Ost:
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung für Ostdeutschland bleibt unverändert bei 57.600 € (wie im Jahre 2011). Die Beitragsbemessungsgrenze für Westdeutschland steigt von 66.000 € auf 67.200 €.
BBG gesetzliche Krankenversicherung:
Die Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung steigt von 44.550 € auf 45.900 €.
Beitragssatz zur gesetzliche Krankenversicherung:
Der Bundestag hat am 12. November 2010 die Gesundheitsreform beschlossen. Mit dieser Reform steigt zum 1. Januar 2011 der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung von 14,9% auf 15,5% (inkl. Sonderbeitrag von 0,9%).
Beitragssatz zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung:
Mit Beschluss des Konjunkturpakets II wurde der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 3,0% auf 2,8% abgesenkt. Diese Absenkung läuft mit dem 31. Dezember 2010 aus. Damit beträgt der Arbeitslosenversicherungssatz ab 1. Januar 2011 wieder 3,0%.
Werte zur gesetzlichen Rentenversicherung:
Das Durchschnittsbruttoentgelt steigt von 30.268 € auf 32.446 €, der Umrechnungswert Ost ändert sich auf 1,1754.
Quellenhinweis:
Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem "AltersvorsorgePLANER" von maklercockpit.de
Stand: 01.2012