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Wie der Sofortrabatt ist auch der Bonusrentensatz nicht vertraglich garantiert und kann Schwankungen unterliegen. Das heißt: Hier kann die Rentenhöhe in der Bezugsphase schwanken, wenngleich die garantierte Rente gleichzeitig die Mindestrente darstellt. | Wie der Sofortrabatt ist auch der Bonusrentensatz nicht vertraglich garantiert und kann Schwankungen unterliegen. Das heißt: Hier kann die Rentenhöhe in der Bezugsphase schwanken, wenngleich die garantierte Rente gleichzeitig die Mindestrente darstellt. | ||
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Bei der Überschussverwendung Bonusrente werden die durch das Versicherungsunternehmen erwirtschafteten Überschüsse nicht zur Reduzierung des Bruttobeitrags (Sofortrabatt), sondern zur Erhöhung der BU-Rente verwendet. So können z.B. aus einer garantierten monatlichen BU-Rente von 1.000 EUR und einem Bonusrentensatz von 30% 1.300 EUR BU-Rente werden.
Wie der Sofortrabatt ist auch der Bonusrentensatz nicht vertraglich garantiert und kann Schwankungen unterliegen. Das heißt: Hier kann die Rentenhöhe in der Bezugsphase schwanken, wenngleich die garantierte Rente gleichzeitig die Mindestrente darstellt.