Betriebsveräußerung: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 22. April 2013, 17:15 Uhr

Wird ein Betrieb veräußert, für den eine Betriebshaftpflichtversicherung besteht, geht diese auf den Erwerber über (§ 9 Ziff. III. der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen - AHB 2002). Erwerber wie Versicherer können den Vertrag innerhalb eines Monats nach Übergang oder Kenntnis des Übergangs bzw. des Bestehens der Haftpflichtversicherung kündigen. Der Versicherer kann mit einem Monat Kündigungsfrist kündigen, der Erwerber entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres.

Der Erwerber sollte immer zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, weil die Prämie für das laufende Versicherungsjahr in jedem Fall dem Versicherer vollständig zusteht.


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