Fremdversicherung: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter einer Fremdversicherung versteht man eine nicht auf das Leben einer anderen Person abgeschlossene Versicherung. Die Schutzbestimmung zur Verhütung von Versicherungsbetrug in § 159 VVG a.F. sieht vor, dass derjenige, auf dessen Leben die Versicherung genommen werden soll, hierzu sein schriftliches Einverständnis regelmäßig im Antragsformular zu erklären hat. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Versicherungssumme den Betrag der üblichen Bestattungskosten nicht übersteigt.
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Unter einer Fremdversicherung versteht man eine auf das Leben einer anderen Person abgeschlossene Versicherung. Die Schutzbestimmung zur Verhütung von Versicherungsbetrug in § 159 VVG a.F. sieht vor, dass derjenige, auf dessen Leben die Versicherung genommen werden soll, hierzu sein schriftliches Einverständnis – regelmäßig im Antragsformular – zu erklären hat. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Versicherungssumme den Betrag der üblichen Bestattungskosten nicht übersteigt.
  
  
 
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Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen [http://www.maklercockpit.de/vfopro-dvb hier...]
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Aktuelle Version vom 3. April 2014, 15:23 Uhr

Unter einer Fremdversicherung versteht man eine auf das Leben einer anderen Person abgeschlossene Versicherung. Die Schutzbestimmung zur Verhütung von Versicherungsbetrug in § 159 VVG a.F. sieht vor, dass derjenige, auf dessen Leben die Versicherung genommen werden soll, hierzu sein schriftliches Einverständnis – regelmäßig im Antragsformular – zu erklären hat. Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Versicherungssumme den Betrag der üblichen Bestattungskosten nicht übersteigt.


Quellenhinweis: Der Ursprungstext dieses Artikels wurde uns freundlicherweise von maklercockpit.de zur Verfügung gestellt. Er stammt aus dem „Versicherungs & Finanz Office professional“, einer umfangreichen Wissensdatenbank für die Versicherungsbranche mit über 3000 Artikeln und hunderten von praktischen Arbeitshilfen. Testen Sie es kostenlos für 4 Wochen hier...