Kleiner VVaG: Unterschied zwischen den Versionen

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Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit einem sachlich, örtlich oder nach dem Personenkreis begrenzten Wirkungskreis nach Entscheidung der [[BaFin]].  
 
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit einem sachlich, örtlich oder nach dem Personenkreis begrenzten Wirkungskreis nach Entscheidung der [[BaFin]].  
  
Die Legaldefinition zum kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist in § 53 VAG zu finden.
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Die Legaldefinition zum kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist in § 210 VAG zu finden.
  
  
 
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Aktuelle Version vom 26. September 2018, 14:30 Uhr

Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit einem sachlich, örtlich oder nach dem Personenkreis begrenzten Wirkungskreis nach Entscheidung der BaFin.

Die Legaldefinition zum kleineren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist in § 210 VAG zu finden.