Tierhalterhaftung

§ 833 BGB:
Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.