Risikofortfall (AHB)

Ziff. 17 AHB regelt die Folgen des Wegfalls des versicherten Risikos, z.B. bei einer vollständigen Betriebsaufgabe, bei Stillegung eines Öltanks, beim Versterben des in der Hundehalter-HV versicherten Hundes, beim Verkauf des Sportbootes. Wenn versicherte Risiken vollständig und dauernd in Wegfall kommen, erlischt die Versicherung bezüglich dieser Risiken ohne dass es einer Kündigung bedarf. Dem VR steht der Beitrag zu, den er hätte erheben können, wenn die Versicherung dieser Risiken nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem er vom Wegfall Kenntnis erlangt, zu viel gezahlte Beiträge sind zurück zu erstatten.

Zu differenzieren ist, ob das im Vertrag versicherte Risiko überhaupt wegfällt, insgesamt wegfällt oder nur ein Teil davon.


Tabelle 16: Risikofortfall