Bei den vom VN zu beachtenden Obliegenheiten unterscheiden Ziff. 23 – 26 AHB zwischen
- vorvertraglichen Anzeigepflichten
- Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles
- Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
Tabelle 18: Obliegenheiten des VN