Bauherrenhaftpflicht eigene Bauvorhaben (BHV)

Eingeschlossen ist generell auch die Bauherrenhaftpflicht des VN bis zu einer bestimmten Versicherungssumme. Damit wird dem VN Versicherungsschutz für notwendige Aus- und Umbauten seiner Betriebsgebäude geboten ohne, dass er diese Baumaßnahmen gesondert melden müsste.

Mitversichert ist hinsichtlich dieser Grundstücke, Gebäude und Räumlichkeiten die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer aufgewendeten Bausumme von insgesamt EUR ….. je Versicherungsjahr.

Beispiele: