Mietsachschäden Geschäftsreisen (BHV)

Eingeschlossen ist - abweichend von Ziffer 7.6 AHB - die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden, die anlässlich von Dienst- und Geschäftsreisen an gemieteten Räumen in Gebäuden entstehen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.

Beispiele: