Umweltbasisdeckung (BHV)

Versicherungsschutz besteht für Umwelteinwirkungen, die im Zusammenhang mit dem im Versicherungsschein beschriebenen Risiko stehen, soweit diese Umwelteinwirkungen nicht von Anlagen oder Tätigkeiten ausgehen oder ausgegangen sind, die unter den Anwendungsbereich der Risikobausteine Ziffer 2.1 bis 2.6 fallen, unabhängig davon, ob diese Risikobausteine vereinbart wurden oder nicht

Beispiele:


Standardmäßig zusätzlich mitversichert sind bei Risiken des Baugewerbes zusätzlich: